LZ Rheinland Nr. 31/2023

| AGRARPOLITIK 8

Eco-Schemes: Anreiz erhöhen Bund und Länder wollen Öko-Regelungen anpassen

Dumpingpreisen bei wichtigen Agrar produkten führten. Den Landwirten drohe eine „Insolvenzwelle“, sollte die Kommission nicht zeitnah innovative Hilfen auf den Weg bringen. Laut der rumänischen Delegation sind die bisher geleisteten Hilfen aus der EU Agrarreserve zwar wichtig, ihr Umfang allerdings viel zu niedrig gewesen. Zu dem wurde betont, dass die Marktun gleichgewichte durch den Ukraine-Krieg und nicht durch die Landwirtschaft selbst verursacht worden seien. Agrar kommissar Janusz Wojciechowski er kannte an, dass Witterungsprobleme wie Trockenheit zuletzt in der EU deut lich zugenommen hätten. Allerdings sei es gegenwärtig noch zu früh, die Aus wirkungen auf die Ernte final abzuschät zen. Eine erneute Aussetzung der Stan dards 7 und 8 zum „guten landwirt schaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) sei jedoch nur durch eine Ände Die Vorschläge, auf die sich die Agrar ministerkonferenz (AMK) per Umlaufbe schluss geeinigt hat, dienen als Grund lage für Änderungen am deutschen GAP-Strategieplan für 2024, die das BMEL mit der EU-Kommission verhan deln muss. Sie sollen laut dem schles wig-holsteinischen Agrarressort, das aktuell den Vorsitz der AMK innehat, noch in diesem Monat bei der Brüsseler Behörde eingereicht werden. Die Pläne für die Öko-Regelungen sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nach wie vor unzureichend. „Insbeson dere für Betriebe mit Dauergrünland gen für das Jahr 2024 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ver ständigt. Dabei sollen höhere Prämien sowie vereinfachte Anforderungen, zum Beispiel durch abgesenkte Mindestflä chengrößen, dafür sorgen, dass die so genannten Eco-Schemes besser ange nommen werden. Zudem ist für 2024 – dem zweiten Jahr der Lernphase der neuen GAP-Förderperiode – laut BMEL auch geplant, die potenziell unver brauchten Mittel bis zu einem Höchst betrag von 130 % auf die Prämien der Eco-Schemes aufzuschlagen.

Die Öko-Regelungen werden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland attraktiver ausgestaltet, nachdem die Resonanz in diesem Jahr schwach ausgefallen ist. Gemeinsam mit den Ländern hat sich das Bundes landwirtschaftsministerium (BMEL) in der vergangenen Woche auf Anpassun

rung des Basisrechtsakts der GAP mög lich. Dies bedeute, dass ein vollständi ges Gesetzgebungsverfahren notwendig wäre. Ob seine Behörde einen entspre chenden Vorschlag unterbreiten wird, ließ der Pole offen. Brüsseler Kreisen zufolge ist in der Kommission keine Mehrheit für einen solchen Schritt zu er warten. Als einer von wenigen Ressort chefs stellte Bundeslandwirtschaftsmi nister Cem Özdemir indes klar, dass er eine erneute Aussetzung der Regeln zur Stilllegung und zum Fruchtwechsel ab lehne. Zustimmung erhielt Özdemir von seinem französischen Amtskollegen Marc Fesneau. Gleichzeitig müsse man aber anerkennen, dass es durch die Witterungsprobleme und die Auswir kungen des Ukraine-Krieges Probleme mit der Ernährungssicherheit gebe, sag te der Pariser Agrarressortchef. Unter anderem Bulgarien, Griechenland, Itali en, Kroatien, Schweden, die Slowakei und Slowenien stellten sich hinter die rumänische Forderung nach einer Aus setzung. Viele der Länder drängten Brüssel außerdem dazu, weitere Hilfs programme für die Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. ◀ und Tierhaltung sowie für den Gemüse-, Obst- und Weinbau gibt es aktuell lei der noch zu wenige Ansätze von Bund und Ländern für praktikable Verbesse rungen“, kommentierte DBV-Generalse kretär Bernhard Krüsken. Es sei zu er warten, dass die Öko-Regelungen daher auch 2024 nicht ausreichend beantragt und die Mittel nicht ausgeschöpft wer den. Der Verband forderte dazu auf, die Öko-Regelungen für 2024 und noch stärker für 2025 sowie die da rauffolgenden Jahre deutlich nachzu bessern. Im laufenden Jahr war das in Deutschland für Öko-Regelungen zur Verfügung stehende Gesamtbudget von gut 1 Mrd. € lediglich zu 61 % ausge schöpft worden. Besonders schwach war die Nachfrage bei den Regelungen „Bereitstellung von Flächen zur Verbes serung der Biodiversität auf Ackerland“, „Pflanzenschutzmittel-Verzicht“ sowie „Agroforst“. ◀ Agroforst war bundesweit eine der am wenigsten beanspruchten Öko-Regelungen. In Nordrhein-Westfalen betrug die Antrags fläche nicht einmal 5 ha. Foto: imago/photothek

Diese Anpassungen sind geplant: ∙ Brache: Betriebe sollen 2024 bereits mit bis zu 1 ha einsteigen können (auch wenn diese Fläche die 6%ige Obergrenze übersteigt). ∙ Vielfältige Kultur: Anhebung der Prämie von 45 auf 60 €/ha. ∙ Agroforst: Prämienanhebung von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche. ∙ Extensivierung Dauergrünland: 40-Tageregelung entfällt. Maßgeblich soll der Bestand an raufutterver zehrenden Großvieheinheiten (RGV) im Jahresdurch schnitt sein. ∙ Pflanzenschutzmittel-Verzicht: Prämienanhebung für Ackerland und Dauerkulturen auf 150 €/ha. ∙ Blühstreifen und Blühflächen: künftig Mindestgröße von 0,1 ha, begünstigungsfähig sind maximal 3 ha, weitere Größenvorgaben entfallen.

2024 wieder aussetzen GLÖZ 7 und GLÖZ 8: Özdemir gegen neue Ausnahme

Die Diskussion um die mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführten Vorgaben zur Fruchtfolge und Stilllegung hat wieder Fahrt aufge nommen. Rumänien drängte beim Ag rarrat in der vergangenen Woche in Brüssel mit Unterstützung Polens und Ungarns die EU-Kommission dazu, die Landwirte auch im kommenden Jahr da von zu befreien. Die beiden Vorschrif ten im Rahmen der Konditionalität wa ren 2023 ausgesetzt worden. Die rumä nische Delegation begründete die For derung mit den niedrigen Niederschlä gen sowie den hohen Preisen für land wirtschaftliche Vorleistungsgüter. Ein weiteres Problem seien die großen Im portmengen aus der Ukraine, die zu

Weil sie mit niedri gen Ernteerträgen in diesem Jahr rech nen, fordern man che EU-Staaten, auch 2024 die ver pflichtende Flä chenstilllegung aus zusetzen.

Foto: imago/ Countrypixel

LZ 31 · 2023

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