LZ Rheinland Nr. 31/2023
RECHT & STEUER | 13
Vorsteuer: Nachteil für Pauschalierer Die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplante Kürzung der Vorsteuer pauschale für Landwirte von 9,0 % auf 8,4 % stößt beim Deutschen Bauern verband (DBV) auf Kritik. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des „Wachstumschancengesetzes“
grenze von 600 000 € nicht berück sichtigt wurde. Durch das Einziehen dieser Schwelle seien aber weit mehr als 10 000 Betriebe aus dem Anwen dungsbereich der Pauschalierung he rausgefallen. Trotzdem beziehe sich der zugrundeliegende Berechnungszeit raum noch auf alle Betriebe, welche die Umsatzpauschalierung vor der Anwen dung der Umsatzgrenze hätten nutzen können. Dieser systematische Fehler führe zu einer Unterschätzung des Pau schalierungssatzes und zu einer Be nachteiligung der pauschalierenden Landwirte. Aus Sicht des DBV liegt da mit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung vor. ◀ ten. Die Unternehmerinnen würden in den ersten fünf Jahren ihrer Selbststän digkeit sowie bei ihrer Existenzgrün dung unterstützt. Mit dem neuen Zu kunftsfeld „Effiziente Bewässerung und Speicherbecken“ werden Steinbock zu folge Investitionen in entsprechend moderne Technik gefördert. Dies könn ten beispielsweise Linear- und Kreisbe wässerungsanlagen oder Messtechnik und Software zur Erhöhung der Intelli genz und Digitalisierung von Bewässe rungssystemen sein. ◀
vorliegen, müsste der Satz erhöht statt gesenkt werden. Der Bauernverband erinnert daran, dass er bereits bei der Anpassung des Durchschnittssatzes auf 9,0 % angemerkt habe, dass dieser Satz ermittelt werden müsse, und zwar aus dem Verhältnis der Summe der Vorsteuern zu der Summe der Umsätze derjenigen Unternehmer, die ihre Um sätze nach § 24 Absatz 1 Nummer 3 des Umsatzsteuergesetzes versteuer ten. Dabei sei ein Zeitraum von drei Jahren ausschlaggebend. Außerdem stellt der DBV fest, dass bei der Berechnung durch das BMF die ab 2022 erstmalig eingeführte Umsatz führt worden seien. Auch bei der vor gesehenen Hofnachfolge habe es mit einem Anteil von rund 18 % kaum bes ser ausgesehen. Steinbock verwies auf die Studie „Frauen.Leben.Landwirt schaft“ des Thünen-Instituts, die er hebliche Zugangsbarrieren für Frauen in der Landwirtschaft ausgemacht ha be. Mit dem neuen Förderangebot wol le die Rentenbank dazu beitragen, dass Frauen verstärkt als Unternehme rinnen in der Land- und Forstwirt schaft Entscheidungen treffen könn
stellt der DBV fest, dass der Satz von 8,4 % von einer historischen Daten grundlage abgeleitet sei, die entgegen der EU-Systemrichtlinie nicht den Kreis derjenigen Betriebe abbilde, die aktu ell Zugang zur Pauschalierungsrege lung hätten. Dies führe zu Ergebnissen, die dem eigentlichen Anspruch an das Berechnungsverfahren nicht gerecht würden. Nach den Zahlen, die dem DBV
Die Absenkung der Vorsteuer benach teiligt nach Ein schätzung des Deut schen Bauernver bands pauschalie rende Betriebe. Foto: landpixel
Rentenbank fördert Frauen Die landwirtschaftliche Rentenbank hat vergangene Woche ihr Förderpro gramm „Zukunftsfelder im Fokus“ um zwei Bausteine erweitert. Neu hinzu gekommen sind die Felder „Hofnach folgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft“ so wie „Effiziente Bewässerung und Speicherbecken“. Die Sprecherin des Vorstandes der Rentenbank, Nikola Steinbock, wies darauf hin, dass 2020 lediglich 11 % der Landwirtschaftsbe triebe in Deutschland von Frauen ge
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